Betreuter Umgang - Besuchskontakte geschiedener Eltern mit
ihren Kindern
In der Bundesrepublik Deutschland erleben immer mehr Kinder die Trennung und Scheidung ihrer Eltern.
Trennung und Scheidung führen in der Regel sowohl bei den beteiligten Erwachsenen als auch bei den betroffenen Kindern zu tiefgreifenden emotionalen Verletzungen.
In dieser Krisenphase sind viele Eltern nicht in der Lage, ihre Partnerschaftsproblematik losgelöst von der weiterbestehenden gemeinsamen Verantwortung für ihre Kinder zu sehen. Oft werden Kinder im Zusammenhang mit der Trennung als Druckmittel missbraucht.
Kinder sind in dieser Zeit massiven Beeinflussungen, oft gekoppelt mit großen Schuldgefühlen ausgesetzt und geraten zunehmend in Loyalitätskonflikte.
Diese negative Auswirkungen auf die Entwicklung und das spätere Leben der Kinder können eher vermieden werden, wenn diese die Möglichkeit haben, eine tragfähige Beziehung zu beiden Elternteilen zu pflegen, denn
- Kinder können die Trennung ihrer Eltern um so eher verarbeiten, je mehr Fragen sie an beide Elternteile stellen können und ehrliche Antworten erhalten.
- Kinder müssen die Möglichkeit haben, ein realistisches Bild von beiden Eltern zu entwickeln.
- Kinder, die zu beiden Elternteilen Kontakt haben, haben es leichter, ein gesundes Selbstbewusstsein zu entwickeln. Sie bekommen immer wieder die Bestätigung, dass beide Eltern ein Interesse an ihrem Wohlbefinden haben.
Oftmals wissen Eltern um die Bedeutung einer guten Beziehung der Kinder zu beiden Elternteilen, aber es tun sich viele unlösbare Konflikte und Schwierigkeiten auf, die eine Besuchsregelung nicht zustande kommen lassen.
Der Besuchskontakt zwischen getrennt lebendem Elternteil und Kind bzw. Kindern wird zunehmend zum juristischen Zankapfel der beteiligten Erwachsenen.
Der Deutsche Kinderschutzbund in Mülheim an der Ruhr bietet die fachliche Begleitung von Besuchskontakten im Rahmen gerichtlicher oder vereinbarter Umgangsregelungen § 18 Abs.4 KJHG an.
Den Kindern wird auch nach der Trennung die Möglichkeit gegeben, den umgangsberechtigten Elternteil in den Räumlichkeiten des DKSB unter spannungsarmen Bedingungen zu treffen und zu erleben.
Ziel des Deutschen Kinderschutzbundes ist es, die Familien dazu zu befähigen, ihre Situation ohne dauernde Hilfe des DKSB zu bewältigen. Somit ist die Arbeit eingebunden in die Kinderschutzprinzipien „Hilfe zur Selbsthilfe“. |